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Offene Fragen:
Einzelne Standorte, alles auf einmal? Am besten beides möglich
Welchen Scope müssen unsere kleinen KH erfülen? 1-3?
Erstellen die KH bereits Lageberichte?
Keine eigene Aspekte bei Haufe:
* Asuzug ESRS:
* Gelangt das Unternehmen zu dem Schluss, dass Auswirkungen, Risiken oder Chancen, die 4 nicht oder mit nur unzureichender Granularität durch einen ESRS abgedeckt sind, aufgrund ihrer spezifischen Fakten und Umstände dennoch wesentlich sind, so stellt es zusätzlich zu den in den drei ESRS-Kategorien festgelegten Angaben weitere unternehmensspezifische Angaben zur Verfügung, die es den Nutzern ermöglicht, die nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken oder Chancen des Unternehmens nachzuvollziehen. Die Anwendungsanforderungen AR 1 bis AR 5 enthalten weitere Leitlinien im Hinblick auf unternehmensspezifische Angaben.
Falls erforderlich, erstellt das Unternehmen außerdem unternehmensspezifische Angaben zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die nicht unter ESRS fallen, wie in Absatz 11 dieses Standards beschrieben.
Keine Angaben möglich:
Kann das Unternehmen die Informationen, die nach den Angabepflichten und Datenpunkten des themenbezogenen oder sektorspezifischen ESRS oder nach den Mindestangabepflichten gemäß ESRS 2 zu Strategien, Maßnahmen und Zielen vorgeschrieben sind, nicht angeben, weil es die jeweiligen Strategien nicht angenommen, die jeweiligen Maßnahmen nicht umgesetzt oder die jeweiligen Ziele nicht festgelegt hat, muss es dies angeben und kann einen Zeitrahmen angeben, innerhalb dessen es dies umsetzen will.
Sammlung Haufe Wesentlichkeitsanalyse
http://172.16.3.28:9001/p/nbmHauf
GoodToKnow
ESRS 8. Aufbau der Nachhaltigkeitserklärung
Informationen, die aufgrund von Angabepflichten des ESRS erforderlich sind, und andere im Lagebericht enthaltene Informationen müssen unterschieden werden können und
Falls GRI oder andere Systeme verwendet werden:
a) Sie sind unter angemessener Bezugnahme auf die einschlägigen Rechtsvorschriften, Standards oder Rahmen eindeutig zu kennzeichnen (siehe ESRS 2 BP-2 Absatz 15); b) sie erfüllen die Anforderungen an qualitative Merkmale von Informationen gemäß Kapitel 2 und Anlage B dieses Standards.
Allgemeiner Aufbau:
1. Allgemeine Informationen ESRS 2 Allgemeine Angaben, einschließlich der Informationen, die im Rahmen der Anwendungsanforderungen für die in Anlage C des ESRS 2 aufgeführten themenbezogenen ESRS bereitgestellt werden.
2. Umweltinformationen Entfällt Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) ESRS E1 Klimawandel ESRS E2 Umweltverschmutzung ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
3. Sozialinformationen ESRS S1 Eigene Belegschaft ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer
4. Governance-Informationen ESRS G1 Unternehmenspolitik
Varieriende Angabepflichten nach Jahr und Größe des Unternehmens
Anlage C: Liste der schrittweisen Angabepflichten
Wesentlichkeit:
Berwertung der Wesentlichkeit von Auswirkungen
Bei der Bewertung der Wesentlichkeit der Auswirkungen und der Ermittlung der zu übermittelnden wesentlichen Aspekte geht das Unternehmen in folgenden drei Schritten vor: a) Verständnis der Zusammenhänge in Bezug auf seine Auswirkungen, einschließlich der Tätigkeiten, der Geschäftsbeziehungen und der Interessenträger, b) Ermittlung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen (sowohl negativer als auch positiver Art), auch in Zusammenarbeit mit Interessenträgern und Sachverständigen. In diesem Schritt kann sich das Unternehmen auf wissenschaftliche Untersuchungen und Analysen zu den Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte, c) Bewertung der Wesentlichkeit der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen und Bestimmung der wesentlichen Aspekte. In diesem Schritt legt das Unternehmen Schwellenwerte fest, um zu bestimmen, welche der Auswirkungen in seiner Nachhaltigkeitserklärung zu berücksichtigen sind.
a) Ausmaß, d. h. wie schwerwiegend die Auswirkungen sind oder wie nützlich positive Auswirkungen für Mensch oder Umwelt sind, b) Umfang, d. h. wie weitverbreitet die negativen oder positiven Auswirkungen sind. Im Falle von Umweltauswirkungen kann der Umfang als das von Umweltschäden betroffene Gebiet oder als ein bestimmter geografischer Bereich verstanden werden. Im Falle von Auswirkungen auf Menschen kann der Umfang als die Anzahl der betroffenen Personen verstanden werden und c) die Unabänderlichkeit, d. h. ob und in welchem Umfang die negativen Auswirkungen behoben werden könnten, indem die Umwelt oder die betroffenen Menschen in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.
Wesentlickeit bei negativen Auswirkungen bestimmen:
Die Bewertung der Wesentlichkeit negativer Auswirkungen beruht auf dem Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht, das in den internationalen Instrumenten der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen festgelegt ist. B
Stakeholder im Gesundheitswesen, insbesondere Krankenhäuser:
*Interne Stakeholder:
*Krankenhausleitung und Management
*Ärztliches Personal
*Pflegepersonal
*Verwaltungsangestellte
*Technisches Personal und Facility Management
*Betriebsrat
*
*Externe Stakeholder:
*Patienten und deren Angehörige
*Krankenversicherungen (gesetzliche und private)
*Zulieferer (z.B. für Medizintechnik, Medikamente, Verbrauchsmaterialien)
*Lokale Gemeinde und Anwohner
*Behörden und Aufsichtsorgane (z.B. Gesundheitsämter)
*Umweltorganisationen
*Forschungseinrichtungen und Universitäten
*Politische Entscheidungsträger
*
*Finanzielle Stakeholder:
*Investoren (bei privaten Krankenhäusern)
*Banken und Kreditgeber
*Steuerzahler (bei öffentlichen Krankenhäusern)
*
*Partnerschaften und Netzwerke:
*Andere Gesundheitseinrichtungen und Krankenhäuser
*Niedergelassene Ärzte und Praxen
*Rehabilitationseinrichtungen
*Pflegeheime
*
*Interessenverbände und Organisationen:
*Deutsche Krankenhausgesellschaft
*Berufsverbände (z.B. Ärztekammern, Pflegeverbände)
*Patientenorganisationen
*Umweltschutzverbände
*
*Medien und Öffentlichkeit:
*Lokale und überregionale Medien
*Social-Media-Nutzer und Influencer im Gesundheitsbereich
*
Doppelte Wesentlichkeit:
Eine doppelte Nachhaltigkeitsanalyse im Sinne des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) bezieht sich auf zwei wichtige Perspektiven der Nachhaltigkeit:
*Inside-Out-Perspektive: Diese Perspektive betrachtet, welche Auswirkungen die Aktivitäten des Unternehmens oder der Organisation auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft haben. Es geht darum, wie das Unternehmen durch sein Handeln die Nachhaltigkeit beeinflusst.
*Outside-In-Perspektive: Diese Perspektive analysiert, wie externe Nachhaltigkeitsfaktoren und -trends das Unternehmen oder die Organisation beeinflussen. Hier wird betrachtet, welche Chancen und Risiken sich für das Unternehmen aus Nachhaltigkeitsthemen ergeben.
Die Kombination dieser beiden Perspektiven ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung der Nachhaltigkeit:
*Sie hilft, die Wechselwirkungen zwischen dem Unternehmen und seiner Umwelt besser zu verstehen.
*Sie unterstützt bei der Identifikation von Chancen und Risiken im Kontext der Nachhaltigkeit.
*Sie fördert die Integration von Nachhaltigkeit in die Geschäftsstrategie und das Risikomanagement.
Im Rahmen des DNK wird diese doppelte Analyse genutzt, um:
*Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren (Wesentlichkeitsanalyse)
*Ziele und Strategien für nachhaltiges Handeln zu entwickeln
*Die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte zu strukturieren
Diese Herangehensweise entspricht auch den Anforderungen anderer Nachhaltigkeitsstandards und -richtlinien, wie beispielsweise der Global Reporting
Initiative (GRI) oder der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Synergiemöglichkeiten;
Um GRI (Global Reporting Initiative), DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex) und CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) innerhalb desselben Programms zu unterstützen, ist ein integrierter Ansatz sinnvoll. Hier eine mögliche Herangehensweise:
*Gemeinsame Grundlage schaffen:
*Identifizieren Sie die Überschneidungen zwischen den Standards. Alle drei fokussieren auf ökologische, soziale und Governance-Aspekte (ESG).
*Erstellen Sie eine Wesentlichkeitsanalyse, die die Anforderungen aller drei Standards berücksichtigt.
*Datenerfassung und -management:
*Implementieren Sie ein zentrales Datenmanagementsystem, das alle relevanten ESG-Daten erfasst.
*Stellen Sie sicher, dass die Datenqualität den Anforderungen aller drei Standards entspricht.
*Berichterstattungsstruktur:
*Entwickeln Sie eine modulare Berichtsstruktur, die es erlaubt, Informationen für verschiedene Standards zu extrahieren.
*Nutzen Sie Querverweise zwischen den Berichtsteilen, um Redundanzen zu vermeiden.
*Prozessintegration:
*Integrieren Sie die Nachhaltigkeitsberichterstattung in bestehende Geschäftsprozesse und -zyklen.
*Schulen Sie Mitarbeiter in allen relevanten Abteilungen zu den Anforderungen der Standards.
*Technologische Unterstützung:
*Nutzen Sie Software-Lösungen, die mehrere Reporting-Standards unterstützen und die Datensammlung und -auswertung erleichtern.
*Kontinuierliche Anpassung:
*Beobachten Sie Änderungen in den Standards und passen Sie Ihr Programm entsprechend an.
*Führen Sie regelmäßige interne Audits durch, um die Compliance mit allen Standards sicherzustellen.
*Stakeholder-Engagement:
*Beziehen Sie Stakeholder in den Prozess ein, wie es von allen drei Standards gefordert wird.
*Nutzen Sie das Feedback zur kontinuierlichen Verbesserung Ihres Programms.
*Fokus auf Wesentlichkeit:
*Konzentrieren Sie sich auf die für Ihr Unternehmen wesentlichen Themen, die von allen drei Standards gefordert werden.
*Externe Verifizierung:
*Erwägen Sie eine externe Prüfung Ihres Berichts, um die Glaubwürdigkeit zu erhöhen und den Anforderungen der CSRD zu entsprechen.
*Flexible Berichterstattung:
*Erstellen Sie einen Hauptbericht, der alle Anforderungen erfüllt, und leiten Sie daraus spezifische Berichte für einzelne Standards ab.
Diese Herangehensweise ermöglicht es, Synergien zu nutzen und den Aufwand für die Berichterstattung zu optimieren. Möchten Sie, dass ich einen bestimmten Aspekt dieses Ansatzes näher erläutere?
Gemeinsamkeiten und Unterschiede:
Die Überschneidungen zwischen GRI, DNK und CSRD sind beträchtlich, da alle drei Standards auf eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung abzielen. Hier sind die wichtigsten Überschneidungen:
*ESG-Fokus: Alle drei Standards decken die Bereiche Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) ab.
*Wesentlichkeitsanalyse: GRI, DNK und CSRD fordern eine Analyse der für das Unternehmen und seine Stakeholder wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen.
*Stakeholder-Engagement: Die Einbeziehung von Stakeholdern in den Berichterstattungsprozess ist in allen drei Standards ein zentrales Element.
*Umweltaspekte: Alle drei verlangen Berichterstattung über Themen wie Klimawandel, Ressourcennutzung, Biodiversität und Umweltverschmutzung.
*Soziale Aspekte: Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Diversität und Gleichstellung sind in allen Standards wichtige Themen.
*Governance: Unternehmensethik, Compliance und Risikomanagement sind in allen drei Rahmenwerken relevant.
*Lieferkette: Die Betrachtung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Lieferkette wird von allen drei Standards gefordert.
*Quantitative und qualitative Informationen: Alle drei Standards verlangen eine Mischung aus quantitativen Kennzahlen und qualitativen Beschreibungen.
*Zukunftsorientierung: Neben der Berichterstattung über vergangene Leistungen fordern alle drei Standards auch Aussagen zu zukünftigen Zielen und Strategien.
*Doppelte Wesentlichkeit: Sowohl CSRD als auch DNK und GRI berücksichtigen die doppelte Wesentlichkeit (Inside-Out und Outside-In Perspektive).
*Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie: Alle drei Standards fordern die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Geschäftsstrategie.
*Berichtsqualität: Prinzipien wie Genauigkeit, Ausgewogenheit und Vergleichbarkeit sind in allen drei Standards wichtig.
Es gibt jedoch auch einige Unterschiede, insbesondere in Bezug auf den Detaillierungsgrad und spezifische Anforderungen. Die CSRD ist beispielsweise gesetzlich bindend für bestimmte Unternehmen in der EU, während GRI und DNK freiwillige Standards sind.
Möchten Sie, dass ich auf einen bestimmten Aspekt dieser Überschneidungen näher eingehe?
Gerne erläutere ich die wesentlichen Unterschiede zwischen GRI, DNK und CSRD im Detail:
*Rechtlicher Status:
*CSRD: Gesetzlich bindend für bestimmte Unternehmen in der EU.
*GRI: Freiwilliger, international anerkannter Standard.
*DNK: Freiwilliger, primär in Deutschland angewandter Standard.
*Anwendungsbereich:
*CSRD: Gilt für große EU-Unternehmen und börsennotierte KMUs (mit Ausnahmen).
*GRI: Kann von Organisationen jeder Größe, Art und Branche weltweit angewendet werden.
*DNK: Primär für deutsche Unternehmen konzipiert, aber auch international anwendbar.
*Detaillierungsgrad:
*CSRD: Sehr detaillierte Anforderungen mit spezifischen Offenlegungspflichten.
*GRI: Bietet detaillierte, branchenspezifische Standards.
*DNK: Weniger detailliert, mit 20 Kriterien und ausgewählten Leistungsindikatoren.
*Berichtsstruktur:
*CSRD: Vorgeschriebene Struktur mit definierten Berichtselementen.
*GRI: Flexiblere Struktur, aber mit klaren Richtlinien für jeden Indikator.
*DNK: Relativ flexible Struktur basierend auf den 20 DNK-Kriterien.
*Branchenspezifität:
*CSRD: Entwickelt branchenspezifische Standards.
*GRI: Hat bereits umfangreiche branchenspezifische Standards.
*DNK: Weniger branchenspezifisch, aber mit Branchenleitfäden.
*Prüfung/Assurance:
*CSRD: Verpflichtende externe Prüfung mit "begrenzter Sicherheit".
*GRI: Empfiehlt externe Prüfung, ist aber nicht verpflichtend.
*DNK: Keine verpflichtende Prüfung, aber Konformitätserklärung.
*Berichtszeitraum und -frequenz:
*CSRD: Jährliche Berichterstattung vorgeschrieben.
*GRI: Empfiehlt jährliche Berichterstattung, ist aber flexibel.
*DNK: Flexible Berichtsfrequenz.
*Digitalisierung:
*CSRD: Fordert digitale, maschinenlesbare Berichtsformate.
*GRI: Unterstützt digitale Formate, schreibt sie aber nicht vor.
*DNK: Bietet eine Online-Datenbank für Berichte, aber kein spezifisches digitales Format.
*Zukunftsorientierung:
*CSRD: Starker Fokus auf zukunftsorientierte Informationen und Ziele.
*GRI: Berücksichtigt Zukunftsaspekte, aber weniger ausgeprägt als CSRD.
*DNK: Berücksichtigt Zukunftsaspekte in einigen Kriterien.
*Doppelte Wesentlichkeit:
*CSRD: Explizite Forderung nach doppelter Wesentlichkeit.
*GRI: Berücksichtigt doppelte Wesentlichkeit, aber weniger explizit als CSRD.
*DNK: Berücksichtigt doppelte Wesentlichkeit in geringerem Umfang.
*Wertschöpfungskette:
*CSRD: Umfassende Betrachtung der gesamten Wertschöpfungskette.
*GRI: Berücksichtigt die Wertschöpfungskette, aber weniger umfassend als CSRD.
*DNK: Berücksichtigt die Wertschöpfungskette in einigen Kriterien.
*Finanzieller Bezug:
*CSRD: Starker Fokus auf die Verbindung von Nachhaltigkeits- und Finanzinformationen.
*GRI: Berücksichtigt finanzielle Aspekte, aber weniger integriert als CSRD.
*DNK: Geringerer Fokus auf die Integration von Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen.
Diese Unterschiede zeigen, dass jeder Standard seine eigenen Schwerpunkte und Herangehensweisen hat, obwohl es viele Überschneidungen gibt. Die CSRD ist dabei der umfassendste und verbindlichste Standard, während GRI und DNK mehr Flexibilität bieten.
Wenn Sie alle Informationen für einen Bericht nach CSRD haben, haben Sie bereits eine sehr umfassende Grundlage. Für Berichte nach DNK oder GRI fehlen Ihnen wahrscheinlich nur wenige zusätzliche Elemente. Hier eine Analyse:
Für einen DNK-Bericht:
*Struktur:
*Sie müssen die Informationen in die 20 DNK-Kriterien umstrukturieren.
*DNK-Erklärung:
*Eine spezifische Konformitätserklärung zum DNK ist erforderlich.
*Anpassung des Detailgrads:
*Der DNK ist weniger detailliert als die CSRD. Sie könnten einige Informationen zusammenfassen.
*Leistungsindikatoren:
*Überprüfen Sie, ob Sie alle vom DNK geforderten Leistungsindikatoren abdecken.
Für einen GRI-Bericht:
*GRI-Inhaltsindex:
*Erstellen Sie einen GRI-Inhaltsindex, der auf die spezifischen GRI-Standards verweist.
*Berichtsoptionen:
*Entscheiden Sie, ob Sie nach den "Core" oder "Comprehensive" Optionen berichten möchten.
*Managementansätze:
*Detaillierte Beschreibungen der Managementansätze für jedes wesentliche Thema könnten erforderlich sein.
*Branchenspezifische Angaben:
*Prüfen Sie, ob zusätzliche branchenspezifische GRI-Angaben erforderlich sind.
*GRI-spezifische Offenlegungen:
*Einige GRI-spezifische Offenlegungen, die nicht in der CSRD enthalten sind, könnten ergänzt werden müssen.
Allgemeine Anpassungen:
*Terminologie:
*Passen Sie die Terminologie an die spezifische Sprache von DNK oder GRI an.
*Berichtsrahmen:
*Erklären Sie, nach welchem Standard (DNK oder GRI) Sie berichten.
*Wesentlichkeitsanalyse:
*Möglicherweise müssen Sie die Wesentlichkeitsanalyse leicht anpassen, um den spezifischen Anforderungen von DNK oder GRI zu entsprechen.
*Stakeholder-Engagement:
*Stellen Sie sicher, dass das Stakeholder-Engagement den spezifischen Anforderungen von DNK oder GRI entspricht.
Insgesamt sollten Sie mit den CSRD-Informationen bereits den Großteil der Anforderungen für DNK und GRI erfüllen. Die Hauptaufgabe besteht darin, die Informationen entsprechend zu strukturieren und einige spezifische Ergänzungen vorzunehmen.
Möchten Sie, dass ich einen bestimmten Aspekt dieser Anpassungen näher erläutere?
Sie haben absolut Recht. Die Standards sind in der Tat eng miteinander verwoben, und es ist sinnvoll, sie synergetisch zu nutzen. Hier einige wichtige Punkte dazu:
*Harmonisierung der Standards:
*Die CSRD wurde mit Blick auf bestehende Standards wie GRI entwickelt. Es gibt bewusste Überschneidungen und Kompatibilitäten.
*GRI als Basis für CSRD:
*Die Europäische Kommission hat GRI als Referenz für die Entwicklung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) genutzt, die die Grundlage für die CSRD-Berichterstattung bilden.
*Nutzung von GRI-Indikatoren:
*Es ist tatsächlich sehr sinnvoll, GRI-Indikatoren für die CSRD-Berichterstattung zu verwenden. Viele der in der CSRD geforderten Kennzahlen entsprechen GRI-Indikatoren oder sind mit ihnen kompatibel.
*DNK als "Brücke":
*Der DNK wurde so konzipiert, dass er sowohl mit internationalen Standards (wie GRI) als auch mit EU-Anforderungen kompatibel ist. Er kann als "Brücke" zwischen verschiedenen Rahmenwerken dienen.
*Mapping zwischen Standards:
*Es gibt offizielle und inoffizielle Mappings zwischen den Standards, die zeigen, wie Indikatoren und Anforderungen aufeinander abgestimmt sind.
*Integrierter Berichtsansatz:
*Viele Unternehmen nutzen einen integrierten Ansatz, bei dem sie einen Hauptbericht erstellen, der die Anforderungen mehrerer Standards erfüllt.
*Effizienzgewinne:
*Durch die Nutzung von GRI-Indikatoren für die CSRD-Berichterstattung können Unternehmen Effizienzgewinne erzielen und die Vergleichbarkeit ihrer Berichte erhöhen.
*Zukunftsorientierung:
*Die Standardsetter arbeiten kontinuierlich daran, die Kompatibilität zwischen den Standards zu verbessern, um den Berichtsaufwand für Unternehmen zu reduzieren.
*Flexibilität:
*Die CSRD lässt Raum für die Nutzung etablierter Indikatoren wie GRI, solange die grundlegenden Anforderungen erfüllt werden.
*Globale Vergleichbarkeit:
*Durch die Verwendung von GRI-Indikatoren in CSRD-Berichten wird die globale Vergleichbarkeit verbessert, da GRI international weit verbreitet ist.
Diese Verwobenheit der Standards ermöglicht es Unternehmen, einen effizienten und umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattungsansatz zu entwickeln, der verschiedene Anforderungen erfüllt und gleichzeitig den Berichtsaufwand optimiert.
Gerne erkläre ich Ihnen die Details zur Einreichung des Lageberichts und zur Integration des Nachhaltigkeitsberichts:
Form und Einreichung des Lageberichts:
Format: Der Lagebericht wird in der Regel als Teil des Jahresabschlusses erstellt.
Einreichungsort: In Deutschland erfolgt die Offenlegung über den elektronischen Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de).
Digitales Format: Große Unternehmen müssen den Lagebericht im ESEF-Format (European Single Electronic Format) einreichen. Dies ist ein strukturiertes XHTML-Format mit iXBRL-Auszeichnungen.
Integration des Nachhaltigkeitsberichts:
Eigener Abschnitt: Der Nachhaltigkeitsbericht wird als separater Abschnitt in den Lagebericht integriert.
Bezeichnung: Dieser Abschnitt kann als "Nichtfinanzielle Erklärung", "Nachhaltigkeitsbericht" oder ähnlich betitelt werden.
Struktur: Der integrierte Nachhaltigkeitsbericht folgt den CSRD-Vorgaben und enthält Informationen zu den geforderten ESG-Themen.
Konkrete Integration:
Der Nachhaltigkeitsbericht kann entweder direkt in den Hauptteil des Lageberichts eingefügt oder als separater Anhang beigefügt werden.
Es muss eine klare Kennzeichnung und Abgrenzung des Nachhaltigkeitsberichts innerhalb des Lageberichts geben.
Querverweise zwischen dem Nachhaltigkeitsbericht und anderen Teilen des Lageberichts sind möglich und oft sinnvoll, um Redundanzen zu vermeiden.
Inhaltliche Aspekte:
Der integrierte Nachhaltigkeitsbericht muss alle von der CSRD geforderten Themen abdecken, einschließlich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung.
Es sollten klare Verbindungen zwischen finanziellen und nichtfinanziellen Informationen hergestellt werden.
Prüfung:
Der gesamte Lagebericht, einschließlich des integrierten Nachhaltigkeitsberichts, wird im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.
Für den Nachhaltigkeitsteil ist eine zusätzliche Prüfung mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) erforderlich.
Möchten Sie zu einem dieser Punkte weitere Informationen oder haben Sie Fragen zu spezifischen Aspekten der Integration?
Alles in einem Lösung: Finanz und ESG: https://www.lucanet.com/de/
XBRl, Impact Scoring Platform (ISP)
*
*
*https://www.esef-manager.eu/faq/nachhaltigkeitsberichterstattung/
*Unternehmen im Anwendungsbereich der CSRD haben ihren (Konzern-)Lagebericht in dem in Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 (ESEF-Verordnung) dargelegten einheitlichen elektronischen Berichtsformat aufzustellen und haben ihre Nachhaltigkeitsberichtserstattung (inkl. der Angaben nach der Verordnung (EU) 2020/852, UmwelttaxonomieVo) auszuzeichnen (Art. 29d Bilanzrichtlinie).
*
*Jahresabschluss enthält Lagebericht, dieser enthält Nachhaltigkeitsbericht
*Jahresabschluss: , teilweise mit Bilanz, GuV (Gewinn- und Verlustrechnung), Lagebericht usw. veröffentlichen.
*Überschneidungen, Verweise auf NMB bzw Lagebericht erlaubt
*
*Wann und wie muss der Nachhaltigkeitsbericht offengelegt werden?
*Der Nachhaltigkeitsbericht muss künftig verpflichtend im (Konzern-)Lagebericht enthalten sein. Aufgrund der Verortung im (Konzern-)Lagebericht ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung zusammen mit dem (Konzern-)Lagebericht und dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in elektronischer Form zu veröffentlichen. Für kapitalmarktorientierte Unternehmen im Sinne des § 264d HGB gelten die Vorschriften nach § 325 Abs. 4 HGB, wonach diese den (Konzern-)Lagebericht – zukünftig dann inklusive Nachhaltigkeitsbericht – spätestens vier Monate nach Abschlussstichtag veröffentlichen müssen.
https://www.ebilanzonline.de/
Abgabe Lagebericht
https://publikations-plattform.de/sp/service?session.sessionid=86a4b15941769171d58d377b76721a61_1c23&page.navid=to_tech_std_interfaces#b
*Offenlegung der Jahres-, Einzel- und Konzernabschlüsse, Lage- und Konzernlageberichte sowie Bilanz- und Lageberichtseide gemäß § 328 HGB im XHTML-Format (“ESEF-Unterlagen”)
*Auszeichnung der primären Bestandteile der IFRS-Konzernabschlüsse mit der iXBRL-Technologie; zusätzlich sind ab dem Geschäftsjahr 2022 ebenfalls die Bestandteile des Anhangs auszuzeichnen
*Einreichung der offenlegungspflichtigen Unterlagen im ESEF-Format beim Bundesanzeiger in Form einer Containerdatei
*Pflicht zur Prüfung der für Zwecke der Offenlegung bestimmten Wiedergaben von Jahres-, Einzel- und Konzernabschluss sowie Lage- und Konzernlagebericht durch den Abschlussprüfer und Berichtspflicht in einem gesonderten Abschnitt des Bestätigungsvermerks
Einreichungsdatei:
Zukünftig erfolgt die Einreichung der offenlegungspflichtigen Unterlagen für kapitalmarktorientierte Unternehmen, die ESEF unterliegen, beim Betreiber des Bundesanzeigers in der Regel anhand einer Einreichungsdatei. Die Einreichungsdatei wird regelmäßig folgende Unterlagen enthalten:
*geprüfter (Konzern-) Abschluss; geprüfter (Konzern-) Lagebericht; Bilanz- und Lageberichtseide zusammen mit den diesbezüglich geprüften ESEF-Unterlagen sowie dem den ESEF-Vermerk enthaltenden Bestätigungsvermerk
*Bericht des Aufsichtsrats
*Erklärung zum Corporate Governance Kodex
*Beschluss über die Ergebnisverwendung, sofern im Jahresabschluss nur der Vorschlag für die Ergebnisverwendung enthalten ist
ESEF Open source
Validieren:
https://arelle.readthedocs.io/en/2.30.9/apidocs/index.html
Mehrere Tools
https://easyesef.eu/downloadfolder/easyCOMPOSER_DE.pdf
Testplattform
Der Bundesanzeiger Verlag bietet eine Testplattform für die Übermittlung von XBRL-Dateien an. Hier können Sie die Kompatibilität Ihrer XBRL-Dateien unabhängig von der regulären Auftragsübermittlung überprüfen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den Verlag unter der E-Mail-Adresse testplattform@rt.bundesanzeiger.de. Sie erhalten dann die Zugangsdaten zur Testplattform.
https://www.esef-manager.eu/
Beim IFRS-Konzernabschluss muss zudem eine Auszeichnung mittels der iXBRL-Technologie (Inline Extensible Business Reporting Language) erfolgen. xHTML ist ein menschenlesbares Trägerformat für den Jahresfinanzbericht; die iXBRL-Auszeichnung des IFRS-Konzernabschlusses dient insbesondere der maschinellen Verarbeitung.
Leider etwas alt aber könnte man für Erzeugung verwenden. Zu prüfen aktuelle Taxonomien integrierbar? Aktuelles Format möglich?
https://github.com/nortal/xbrl-engine/tree/master
Basistaxonomie:
*Bei den insgesamt 252 obligatorischen Elementen handelt es sich um:
*11 Text Elemente (zum Beispiel Name, Sitz und Rechtsform),
*96 Text-Block Elemente für Rechnungslegungsmethoden,
*142 Text-Block Elemente für Disclosures und
*3 Elemente für quantitative Angaben (vor allem Dividendeninformationen).
Assistent durch alle ESRS Aspekte
Begründug IROS.